Nutzungsbedingungen
1. Allgemeine Regeln
Generell zulässig sind nur Einträge, die Veranstaltungen bewerben, welche im Rhein-Lahn-Kreis stattfinden.
Veranstaltungen politischer Parteien/politischer Gruppierungen sowie Veranstaltungen im Zusammenhang mit Wahlen werden aus Neutralitätsgründen grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Der Rhein-Lahn-Kreis prüft den eingereichten Eintrag und behält sich vor, keine Freigabe zu erteilen, wenn dieser beispielsweise Aussagen, Schriften und Dateien mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt aufweist. Der Prüfungsprozess kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Für die Inhalte des Eintrages ist ausschließlich der Anmeldende des Eintrages verantwortlich, unabhängig von der erfolgenden Prüfung im Vorfeld.
Sollte der Rhein-Lahn-Kreis als Betreiberin der Plattform wegen eines Eintrages des Anmeldenden in Anspruch genommen werden (z.B. auf Schadensersatz), so verpflichtet sich der Anmeldende, den Rhein-Lahn-Kreis von jeglichen Ansprüchen vollumfänglich freizustellen.
2. Bildrechte
Es besteht die Möglichkeit, Veranstaltungseinträge mit Bildern zu ergänzen. Mit dem Hochladen eigenen Bildmaterials zur Einstellung in den Dienst des Rhein-Lahn-Kreises erklärt sich die eintragende Person mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
- Sie versichert, dass sie sämtliche Nutzungsrechte an dem in die Veranstaltungs-Datenbank hochgeladenen Bildmaterial innehat.
- Sie bestätigt, dass für sämtliche aufgenommenen und abgebildeten Personen und Gegenstände eine schriftliche Abtretungs- bzw. Einwilligungserklärung vorliegt, die denselben Umfang wie die Übertragung der Rechte dieser Nutzungserklärung hat.
- Sie erklärt ausdrücklich, dass der Rhein-Lahn-Kreis von allen Ansprüchen freigestellt ist, die von Dritten wegen oder im Zusammenhang mit dem eingestellten Bildmaterial erhoben werden.
- Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist die eintragende Person verpflichtet, den Rhein-Lahn-Kreis bei der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche zu unterstützen.